Datenschutz

Datenschutzerklärung

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sofern Sie Ihre Datenschutzauskunft erhalten oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, schreiben Sie uns bitte eine eMail.

Verantwortlich

Umweltlabor Rhön-Rennsteig GmbH, Marktwasserweg 2 , 98617 Meiningen, Deutschland, info@uwl-rr.de, 03693504221

Widerspruchsrecht

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses erfolgt, haben Sie das Recht gegen diese Verarbeitung zu widersprechen. Sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung unsererseits vorliegen, wird die Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis dieser Rechtsgrundlage eingestellt.

Zudem haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch verarbeiteten Daten wird durch den Widerspruch nicht berührt.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, indem Sie die Datenschutzeinstellungen ändern. Im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann der Widerruf Ihrer Einwilligung durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird eine Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.

Betroffenenrechte

Sie haben zudem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Soweit die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrer Einwilligung oder in einem mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag besteht, haben Sie überdies das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Weiters haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Nähere Informationen zu den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union finden Sie hier.

Entscheidungsregel

Sofern Aussagen zur Konformität zu einer Norm oder Spezifikation gemacht werden (z.B. zu Grenzwerten) werden die folgenden Entscheidungsregeln angewandt:

–     Wenn Entscheidungsregeln in Normen/Spezifikationen der beauftragten Prüfungen festgelegt sind, gelten diese als mit dem Kunden vereinbart.

–     Wenn der Kunde eine bestimmte Entscheidungsregel benötigt, teilt er das im Rahmen der Auftragserteilung mit.

–     In allen anderen Fällen gilt: Analysenergebnisse werden mit dem Grenzwert verglichen und müssen kleiner/gleich (bei oberen Grenzwerten) oder größer/gleich (bei unteren Grenzwerten) sein, damit sie konform zur Norm oder Spezifikation sind (Einzelwertkonzept).